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Die Schlesischen Siegel
bis 1250.
Im Namen dos Vereins fiir Geschichte und Alterthum Schlesiens
Alwin Schultz.
(jirauMTw ■ ;
j HKUU
!MO\,\f:K»i.vj
Mit 0 lithographirton Tafeln.
w^J^fe-Br-
Josof Max *c Komp.
1871.
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Sr. Excellenz
Herrn
Dr. Rudolf Grafen Stillfried von Alcäntara und Rattonitz,
»rklirhcm Ooho
CcreroonlcnrarUlor de
dem freigebigen Förderer dieses Werkes
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Schon als der erste Band der schlesischen Regesten herausgegeben worden war, beabsichtigte Her
Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens, welcher jene Publication veranstaltet hatte, als
Ergänzung dieser Regenten-Sammlung die Abbildungen der in ihr erwähnten schlesischen Siegel zu ver-
öffentlichen. Es stellten sich jedoch der Ausführung dieses Plane? mannigfache Hindernisse in den
Weg, deren endliche Ueberwindung einzig und allein der Unterstützung Sr. Excellenz des Herrn
Grafen Stillfried Alt-äntara, der auch um die schlesische Geschichtsforschung sich hohe Ver-
dienste erworben hat, zu danken ist.
Die älteren schhisischen Siegel, denn nur die bis zum Jahre 1250 gebräuchlichen sollen hier
besprochen werden, zeichnen sich, einzelne Ausnahmen abgerechnet, weder durch hervorragende
artistische Trefflichkeit noch durch antiquarisch etwa interessante bildliche Darstellungen aus. Sic
sind nicht besser und auch nicht grade schlechter gearbeitet als die meisten in jener Zeit gefertigten
Siegelstempel. Für den Kunsthistoriker und Archaeolagen wird daher in der hier gebotenen Reihe
von Abbildungen wenig interessantes zu finden sein, eB sei denn, dass er in ihnen einen Ersatz fUr den
Mangel an plastischen Werken der älteren schlesischen Kunst sucht. Und allerdings als Proben
plastischer Auffassung»- und Darstellungsftihigkeit verdienen diese, wie Uberhaupt alle sphragistischen
Denkmäler wohl sicher die Beachtung des Kunstforechers; sie verdienen die Aufmerksamkeit ebenso
wie die Münzen und Medaillen, wenn auch diese Zweige des Kunstbetriebes jetzt nur ausnahmsweise
in den Schilderungen der Kunstgeschichte eine Erwähnung- gefunden haben. Es ist wirklich lehrreich,
den Fortschritt zu beobachten der /.. B. in der Behandlung der hier auf Tafel I — II gegebenen Herzogs-
Siegcl sich offenbart; alle Zwischenstufen zwischen dem rohen und ungeschickten Siegel Boleslaus des
Langen und dem trefflich gearbeiteten des Herzogs Conrad liegen da vor uns, und wir können die
allmälige Entwicklung Schritt für Schritt verfolgen. Antiquarisch möchte dann noch von Bedeutung
sein, dass die Darstellung auf dem jüngeren Siegel des Breslauer Dom-CapitelB (IX. 70), die Taufe
Christi durch Johannes, auffallend an die Composition erinnert, die sich auf dem Wiltener Speisekelcbe
(Jahrbuch der k. k. Commission etc. IV. — Wien 18G0 — Taf. IV.) findet. Die Aehnlichkeit der
Dispositionen in vielen mittelalterlichen Bildwerken, besonders wenn dieselben nahezu in gleicher Zeit
entstanden sind, ist unleugbar, und da wir kaum annehmen dürfen, das« der Meister des Breslauer Siegel-
typara die Arbeit des Wiltener Kelches gesehen hat und dadurch zu seiner Composition veranlasst
worden ist, so ist es wohl wahrscheinlich, dass Musterbücher ftir die Darstellung häufig vorkommender
biblischer Vorwürfe vorhanden waren. Ich spreche hier nur eine Verrauthung aus, die allein durch Ver-
gleichung vieler Denkmäler zur Gewissheit erhoben werden kann. Auf die artistische Bedeutung unserer
Siegel weiter einzugehen, liegt hier kein Grund vor, auch will ich Uber die Kostüme, Rüstungen, die an
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den auf den Siegeln vorgeführten Persönlichkeiten vorkommen, über die Art der Siegelung etc. nicht
nochmals handeln, nachdem der ausgezeichnete Sphragi'sliker Karl von Sava in der Einleitung zu
seiner Veröffentlichung der Siegel österreichischer Regenten (Mittheilungen der k. k. t'ommisaion IX. —
Wien 1-8G4 — p. 147 ff.) alle diese Fragen schon ebenso gründlich als klar besprochen hat Nur aber
die Bereitung de» Siegel wachse» will ich aus einem scblesischcn Manuscript des 15. Jahrhunderte (circa
1428), das jetzt in der Bibliothek des Germanischen Museums zu Nürnberg sieh befindet, einige Angaben
mittheilen. Es stehen da zwei Recepte:
Vnsus ik Cent. Bis l/me libre <vre feiioque resine
Imi kU imtrca Ires fertmmtju« coloris.
und: VtVr. (We fertonis. ij. Oleum Uni Inten. /. Rfsme «Odten. j. Calari» lotttm All Süjilla.
Unstreitig grösser als der artistische Werth unserer Siegelreihe ist deren Wichtigkeit für die diplo-
matische Kritik. Unter der Menge der Abdrücke, welche das königl. Staatearchiv zu Breslau besitzt — .
in den anderen Archiven alle vorhandenen Siegel-Exemplare zu prüfen, war mir nicht möglich — unter
den Hunderten von Abdrucken, die ich da habe genauer untersuchen können, ist nämlich eine ziem-
liche Anzahl gefälschter Siegel zu ermitteln gewesen, sei es. dass man an echte Urkunden an Stelle
der verloreneu Siegel neu angefertigte gehängt hat, um ihre Beweiskraft wieder herzustellen, dass man
an echte Duplicate, wenn die Originaldocumeute abhanden gekommen waren, Siegel befestigte, echte 1
Siegel au gefälschte Docunieiitc anhing' I oder Dokumente wie Siegel fälschte. Bald hat man durch
SchwefeUibdrücke oder ähnliche Fälscherkünsle genau den Originalen entsprechende Petschafte herge-
stellt, bald neue, oft von den Originalen ganz abweichende Tvpare geschnitten und diese unbedenklich
für die Fälschungen benutzt. Uns» das Siegelfälschen keine in Schlesien so ganz unbekannte Kunst
war, zeigt der 13G4 zu Breslau verhandelte Process gegen den Kitler Johann von Schcllendorf, der
mittelst Schwefelabdrücken falsche Siegel gefertigt hatte. ( Klose, Breslau II. jJ22). Der Hauptsit/.
der Urkunden- und Siegelfälscher ist das Uistercienserkloster zu Leubus. Uie Mehrzahl der Fnlsificale
stammt aus dem Archiv von Leubus oder aus dem Kloster der Cistercienserinnen zu Trebnitz, das
unter dem Schutze von Leubus stand; au den Urkunden andrer Klöster z. B. der Praemonstratensur zu
S. Vineenz in Breslau, der ( 'istercienser zu lleinrichau, der Kreuzherrn zu Neisse linden sich auch
offenbar gefälschte Siegel, doch immerhin nur vereinzelt und es fragt sich, ob diese nicht auch von den
in diesen Praktiken so gewandten Leubuser Mönchen angefertigt worden sind. — In jener Zeit ist ja
diese Art von Betrug ziemlich gewöhnlieh. Innocenz III. bedrohte (lib. V. Decret. tit. 20. cap. 20) mit
den härtesten Strafen die Fälscher von päpstlichen Bullen. Urban III. bestrafte Cleriker, die das
Siegel des Königs von Frankreich Philipp August nachgemacht hatten. Leo IX. liess im Kloster
• Subiaco eine Menge falscher Urkunden verbrennen (Baronius Ann. toin. XI. p. 170. ad. ann. 1051),
('leriker hallen das Siegel Kaiser Friedrich II. nachgeahmt ( Peter de Vincis, ep. lib. V. epp. 22.), ja der
heilige Bernhard war gezwungen sieh ein neues Siegel stechen zu lassen, da das bisher von ihm
geführte von Fälschern copirt worden war (Epp. 284. 389*). Und ungefährlich war ein solches Unter-
nehmen gar nicht: die bürgerlichen Gesetze bedrohten den Fälscher mit den strengsten Strafen 1 ) ; nach
canonischein Recht wurde das Verbrechen mit Excommunication und Deposition geahndet'). Die
I«enbuser Mönche konnten also keineswegs blos bona Ilde gehandelt haben; sie werden wohl nicht im
Unklaren darüber gewesen sein, dass sie thatsächlich ein Verbrechen begingen, und dass sie der
strengsten Strafen gewärtig sein mussten, indessen da die ersten Versuche glückten und eine Entdeckung
ihres Treibens nicht stattfand, wurden sie immer kühner und zuversichtlicher. Der Nachweis der
<) Vgl. Cod. <li|.l. .Sil«. IX. Htup-r tTil.iiriikiil.ii.il v. C. (irunL»g«i. Br**l. 1970. Kr*. 704.
») Vergl. Jo«n«i» M«ti. Iltinrerii «ynugmn Id.toriwm de vrterilmi (irru>.nnrmn M>u,m V „ nn<i«aii« »igillia. rriuiriir .( Up:
I7O0. P . 176.
*, Vgl, Sp»n K r!.W|;. die I-rl.re von de« UrltuadrallMNlM in BtMg »uf nllr l rllind.ll ll< i.MIxfg ISi7. p. M und C.»p I»,.».
Srl.nridcr. de j.ire Si s ill„ru,.. C. P . XV. g. 8.
♦) f. Kuurr, n»,«»^,^ und Dr-prnd.lion iitrli den n,nn.U*<i« drt kir.Uid.rn He*u. tibing.n 1867, p. 746.
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Urkundenfälschung ist denn auch erst in untrem Jahrhundert geführt worden durch Stenzel, Watten-
bach, Grünlingen; Bütching hatte noch die Kchtheit nicht im mindesten bezweifelt. Diese nachtragliche
Aufdeckung einer derartigen Betrügerei konnte natürlich dem längst aufgehobenen Kloster keinen
Schaden mehr zufügen; sie ist nur noch historisch von Bedeutung.
Die Faleilicate zu erkennen ist nur dann leicht, wenn ein ganz neues Typar geschnitten worden ist.
Es ist da den Fälschern doch nur seilen gelungen den Übaructer des Originals treu wiederzugeben;
man merkt die ängstliche Nachahmung. Aber oft genug haben die Fälscher es auch gar nicht Tür
nöthig gehalten, die Originalsiegel nur anzusehen; sie haben ganz nach Gutdünken ihre Stempel gear-
beitet. So tind die drei Fälschungen der Siegel Holeslaw des Langen, die falschen Siegel Heinrich III.,
der Bischöfe Ziroslaw, Cyprian, Lorenz, Thomas ganz abweichend von den authentischen Sigillen und
daher ohne weiteres von diesen zu unterscheiden. Weit schwieriger ist es über die Echtheit oder
Unechtheit zu urtheilen, wo eine auf mechanischem Wege erzielte Copie des Stempels angewendet worden
ist, oder wo man gar noch erhaltene echte Typare zu Fälschungen benutzte. Da müssen andre Indicien
entscheiden. Die unzweifelhaft echten Siegel der schlcsischen Herzoge, der Breslauer Bischöfe bestehen
aus ungefärbtem Wachs, höchstens ist dasselbe gebleicht; aber Farbenzusatz komm^picht vor. Wo
also cinnoberrothes oder mennigrothes, grünes, schwarzes oder zweifarbiges Wachs angewendet wor-
den ist, da ist immer mit ziemlicher Sicherheit eine Fälschung vorauszusetzen. Die Siegel des Dom-
capitels und der Kloster in rothem Wachs sind sämmtlich verdachtig, ebenso die grünen oder mennig-
rolhen Siegel der Canonici. Das braunrotlie der Maltha ähnliche Wachs scheint mir auch immer ein
Zeichen der Unechtheit; indessen sind die mir zu Gebote stehenden literarischen Hülfsmittel zu unzuläng-
lich, um zu einem bestimmten Resultate zu gelangen.
Dagegen glaube ich die mcnnigrolhen Siegel des Jacobus de Trecis, Arehidiaeon von Lüttich,
der später als Urban IV. den päpstlichen Stuhl bestieg, für echt hallen zu können (V. 34), auch das
gleichfarbige Siegel des Frohstes der Magdalenorinaen (V. 4'.)) und das grüne des Opizo (V. 33)
dürften wohl unverdächtig sein. Die Kritik der Siegclcchlheit ist jedoch nicht allein auf Form und
Farbe des Wachsabdruckes zu stützen, wenn auch die flachen Wachssiegel weniger zu beanstanden
•sind als die schüsselfiirmig geformten: ein wichtiges Moment Ist auch die Art der Befestigung. Auch in
dieser Frngo lassen mich alle literarischen Hülfsquellen im Stiche, und da ich mich selbst doch nur bei-
läufig mit Sphrngistik beschäftigt habe, will ich für die Richtigkeit der hier rein auf Grund der Erfah-
rung ausgesprochenen Bemerkungen nicht einstehen. Die Wachssiegcl, die ich hier zu besprechen
habe, sind sämmtlich angehängt. Die gewöhnliche Art der Befestigung ist durch Fcrgamcntstrciferi,
Seidenfaden oder Seidensehnüre bewirkt, Pergamentstreifen, rotlie, rolh-gelbe, roth-grün-gelbe, offene
oder gedrehte Seidenfaden oder Seidenschnüre, hänfne Faden sind gewöhnlich angewendet und scheinen
mir unverdächtig; violette Seidenfaden, geflochtene Faden, leinene oder baumwollene l'lattlitzeu oder
Bänder, blaue Zwirnsfaden seheinen mir stets auf Unec htheit hinzudeuten. Ich habe dahef bei Bespre-
chung der einzelnen Siegel jedesmal die Art der Befestigung genau vermerkt, um, wenn es mir selbst
auch keineswegs gelungen ist, diese so wenig bisher untersuchte Frage nach den Kennzeichen der Echt-
heit rCKp. Unechtheit genügend zu lösen, doch deren spätere Beantwortung durch das hier beigebrachte
Material möglichst zu fordern und zu unterstützen.
Die Mehrzahl der gegebenen Abbildungen habe ich nach den Original-Siegeln des Breslauer könig-
lichen Staatsarchive» gezeichnet, aufs erfolgreichste unterstützt von dem k. Staatsarchivar Herrn Pro-
fessor Dr. Grünhagen und dem k. Archivsecretair Herrn Privatdocenten Dr. Georg Korn, nach
dessen frühen Tode mir Herr Dr. H. Grotcfend eine theilnehmende und fördernde Hülfe gewährte.
Einige im Staatsarchiv nicht vorhandene Exemplare wurden nach den Originalien des Breslancr Dom-
archives copirt; Herr Consistorialralh Dittrich gestattete mj[ dies freundlich. Desto mehr ist es zu
bedauern, dass es mir nicht möglich war, trotz aller Bitten und Anstrengungen, trotz Verwendungen
cmflussrcichcr Personen Zeichnungen oder Abgüsse einiger im Mnllescr-Crossprtoratsarehive zu Prag
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bewahrter Siegel zu erlangen, da der dortige Archivar auf unsere Bitten einzugehen nicht für gut fand.
Dadurch ist es mir unmöglich geworden, das echte Siegel des* Bischofs Cyprian und das des Grafen
Emmeram von Btriegnu zu publiciren. Durch Vermittelung des Herrn Wenzel Leszer bekam ich
wenigsten« die Zeichnung des echten Siegels vom Bischof Ziroslaw, das ebenfalls in jenem Archiv
verwahrt wird. Bei der Anfertigung der von W. Loeillot trefflich wiedergegebenen Zeichnungen war
ich zweifelhaft, ob es vorzuziehen sei mit Zuhülfcnahme aller vorhandenen Exemplare eines Siegeltypus,
ergänzend aus dem einen was in dem andren durch Beschädigungen unkenntlich oder defect geworden
war, das Siegel so durzustellen wie e* voraussichtlich einst ausgesehen, oder ob es besser sei eins der
besseren Exemplare möglichst treu mit all seinen Defecten und Mangeln in der Abbildung wiederzu-
geben. Mir schien das letztere Verfahren den Vorzug zu verdienen, weil dort eine Kestituirung des ■
ursprünglichen Typus nicht ohne willkürliche Zusätze zu erreichen is*; z. B. sind die Gesichter meist
völlig unkenntlich geworden und hätten, um eben die Illusion eines intacten Abbildes geben zu können,
nach Guidünken ergänzt werden müssen. In ihrer Grosse entsprechen die Abbildungen genau den Origi-
nalen, so dass es nicht nothwendig war, dieselbe in dem Texte noch ausdrücklich zu erwähnen; auch
die Beechreihun^des Siegels habe ich für unnöthig gehalten, da dieselbe durch die Tafeln ja hinreichend
ersetzt ist, dagegen habe ich die Farbe des Wachses, sobald dieselbe nicht weiss oder gelb, mehr oder
weniger gebräunt und schiefrig war, stets vermerkt, weil es doch die Kosten der Puhlieaüon immerhin
vergrössert hätte, wenn ein jedes Siegel mit seiner eigentümlichen Farbe hätte gedruckt werden •
müssen. Kür die Bearbeitung des Textes habe ich endlich alle im Staatsarchiv vorhandenen hier in
Betracht kommenden Siegel nochmals untersucht und sie mit ihren Archiv-Signaturen und der ent-
sprechenden Nummer der Uegesten angeführt, zugleich deren Farbe und Befestiguugsart genau vermerkt.
Ob ich die richtige Methode der Publication gewählt, überlasse ich gewiegten Fachmännern zur Entschei-
dung; ich fühle nur zu sehr, dass ich auf diesem gesammten Gebiet als Laie thätig gewesen bin und
dass mir oft sachkundige Unterstützung wünschewwerth war; nur der Umstand, dass auch kein andrer
hier die Arbeit hätte mit grösserem Erfolge übernehmen können, hat mich bestimmt mich ihr zu unter-
ziehen und sie, wenn auch mit mangelnder Einsicht, so doch mit vieler Mühe und Anstrengung zu Ende
zu führen.
I. Herzogssiegel. <Taf. i. Ii. m.)
Zur Erklärung des Verwandtschaftsverhältnisses der in der Folge zu nennenden scblesischen
Fanten möge der nachstehende Stammbaum dienen. Die Namen der Herzoge, dercji Siegel
und abgebildet sind, sind durch den Druck besondere hervorgehoben.
WUdlalaw II., dox
j
1104—1159.
Alm* 1127-1401.
- 1 ;
Henrieu I.. Itarbatns I IM -12 JH. Adelheid
8. Hedwip» — 1243. DicpoM HI. 1 122S.
| . |
Henficmll, Pias 1191—1241.
Ann» — 1265.
BolwUw II-. Od vn«
dnmlnQB
I.efjniccnsi«
+ 1878.
Heurica« HI.,
dominus
VratLdavlensl»
1221-C6.
Conrad tu II.,
dominus
(ilogovienBia
1225 -9R.
■Mi 1211.
Cmlmiro» fax 0|K.lieBaia + 123«.
VioU.
f 12 IG. + 12X8.
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Boleslaw der Lang« (Alt™) 1102-1201. (I 1, 2, 3, 4.)
Das einzig echte Siegel des Herzogs (I. I ) ist nur in einem Exemplar« an der Urkunde Leub. 1 (Regg. 46)
9 von 1 17.') erhalten 1 ). hängt an gelb-roth-grunen Seidenfällen. Umschrift: + BOI.EZI.A VS DVX #JI.E
Die älteste Fälschung seines Siegels hängt an der Urkunde I.eub. 4 (Regg. 47) a ) und ist Taf. I. 2
dargestellt. Wann die Fälschung ins Werk gesetzt worden ist, lässt sich kaum mujBestimmtheil fest-
stellen. Granhflgen glaubt aus der Urkunde schliessen zu müssen, dass dieselbe bald nach dem Tode
des Bischofs Jaroslaw (f 1201) gefertigt sei; mir dagegen scheint sie gleichzeitig mit der Urkunden-
fälschung von 1233. Das Document Leub. 49 (itegg. 412) ist durch das anhangende Siegel des
Herzogs von Polen Wladislaw Odonicz beglaubigt, ein Siegel, das wie schon die Umschrift:
WOI.ODIZLA WS DEI GRACIA DVX IN VSTE zeigt, sicher gefälscht ist, das jedoch in dem ganzen
Habitus besonders in der Darstellung des Reiters eine auffallende Aehnlichkeit mit dem in Red«
stehenden Siegel des Boleslaw zeigt. Ich möchte beide Fälschungen für gleichzeitig halten. Unser
Siegel ist aus rothem Wachs, hängt an gel b-roth- grünen Seidenfäden und hat die Umschrift:
+ SIOILLVM- BOLEZLAI DEI GKA. DVCIS. ZLESIK.
Schon bei dieser Fälschung muss es auffallen, dass die Leubuser Mönche so weit in ihrer Sorg-
losigkeit und Sicherheit gingen, dass sie sowohl den Typus des echten Siegels, das ihnen doch bekannt
sein musste, gar nicht beachteten, sondern statt eines kleinen* Fusssiegels ein colossales Reitersiegel
nachmachten. In der nächsten Urkundenfälschung versäumten sie nun gar bei dem Nachstich des
Herzogsbildes auch nur einen Zug allerthümlicher Unbeholfenheit zu bewahren, sondern bringen eine
vortreflliche Arbeit des 14. Jahrhunderts, ohne wie es scheint besorgen zu müssen, dass jemand die
Fälschung bemerkt. Das grosse Rcitersiegol (I. 3) kommt in vier Exemplaren vor (Leub. 2, 3, 6, 9 —
Regg. 47. 49. 76.), das erste Mal in grünlichem Wachs, dann zweimal in cinoberrotheiu, zuletzt endlich in
mennigrothem Wachs. Leub. 2 hat gelb-rolh-griine Seidenfaden, die zusammengeflochten sind, Leub.3,C,9
gelb-rotheSeidenfaden. Umschrift:-! noLEZi.AVS. m. (iitA. dvx. ZLBSIB- ciiAcovie. et. I'olonie.
Die schamloseste Fälschung ist endlich die Anfertigung des grossen Siegels 1. 4 (Leub. 16» —
Regg. 733), das an einer Urkunde von 1213 hängt (Boleslaw der Innige war damals zwölf Jahre Unit,
Hole* law der Kahle noch nicht geboren). Es ist mitjjelb-wciss-rölhon gedrehten Seideiifädcn befestigt
und zeigt die Umschrift: + 8. HOLBZt(Al. nt)1t, IIEHEDIS. REGNI POI.ONIE. DVCIS. SI.ESIE
PNI. GNEZ(NKNSIS) et 01.EZSIZENSI8. Arbeit des 14. Jahrhunderte.
MCSCO von Oppeln f 1211. (I. C, 5.)
Beide von ihm in unsrera Archiv vorhandenen Siegel sind Abdrücke geschnittener Ringsteine, und
zwar ist das eine (I. 6), darstellend einen auf einem Rosse reitenden geflügelten Eros, sicher echt, ein
römisches Intaglio"). Die auf dem Rande der Fassung des Steines eingegrabene Inschrift lautet:
(M)ESICO DVX. Der Stempel ist in eine dicke Knolle gelben Wachses gedrückt, welche durch gelb-
roth-grünc Seidenfäden an der Urkunde Leub. 5 (Regg. 4 8 — 1178) befestigt ist. Verdächtig dagegen ist
das zweite Siegel desHerzogs (1.5), welches an Leub. 4 (Regg. 47 — 1175) hängt'), einmal weil die Urkunde
selbst falsch erscheint und dann weil die beiden andren anhängenden Siegel des Holeslaw (I. 2) und
des Bischofs Ziroslaw sicher Falsiflcate sind. Schon die rothe Farbe des Wachses lässt einen
Betrug voraussetzen; ob jedoch auch das Petschaft gefälscht ist oder ob uns ein Abdruck des echten
Siegelringes von Mesco vorliegt, wird schwer zu entscheiden Bein. Jedenfalls ist das Intaglio eine
Arbeit des 12. oder 13. Jahrhunderts und schon deshalb beachtenswert!). Die Umschrift lautet:
MF.SICO. DVX: MAXIMs Befestigt ist das Siegel mit gehVroth-grünen Seidenfaden.
i) HftwWng, UltaniM de» KlMlcri LflAw Tif. L ») ibid. Taf. II. ») ibid. T.f III. «) ibid. Taf. II.
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Heinrich L 1201—1238. (n. 7.)
Von den Siegeln Heinrichs I. ist wohl nur der kleinste Theil unzweifelhaft erbt 1 ). Die Siegel
Kamenz. 3 und 5 (Kegg. 351, 353 — 1230) scheinen unverdächtig, zcigeu'aber statt des inneren Perlen-
randcs eine glatte Linie, rühren also, wenn ihre Echtheil unbezweifelt ist, von einem zweiten Stempel
her. Ferner durften echt sein Czamowanz 3 und 4, Sagan 2 und 8 (Kegg. 429, 430, 743), dagegen
wird das Siegel an Kam. 4 (Regg. 352) durch die Plattlitze, an der es hängt, schon zweifelhaft, wenn
auch gegen den Stempel nichts einzuwenden ist. Umschrift: + 8IGII.LV IIKNRICI BVCIS XL BS»
Entschiedene Fälschungen sind die Siegel an Trebnitz 3 und Vineenz 6 (Regg. 92. 97. 1203. 1204),
beide von einem ungeschickt nachgeahmten Stempel, der besonder» die Figur des Herzogs schlecht
wiedergiebt, abgedrückt. *
Einer zweiten geschickteren Nachahmung begegnen wir an den Urkunden I.euh. 1 1 und 1 2 (Regg. 8n,
93, 1202, 1203). Das Kreuz in der Umschrift ist RR den Enden seiner Balken breit gezogen, die Perlen
gross und oval.
Eine dritte Kategorie bilden die Siegel Trebn. 4, 9, 10, 11, 12, 20, 27, 84 (Regg. 94, 125, 127,
128, 129, 193, 278, 389, 1204—32).
Mit der vierten Gattung Trebn. b\ 8, 13, 24, 25, 38, 40, 50 (Regg. 106, 123, 145, 270, 272,
432, 434, 375, 1207 — 34) beginnt die Reihe der Siegel, für deren Echtheit manche« anrieht, gegen die
jedoch auch vieles einzuwenden ist. Ak> entschieden unecht durften noch Leub. 14 und 32 (Regg. 142,
251, 1211, 1222) zu bezeichnen sein.
Mennigrot!! ist das Wachs an Trebn. 3, 10, 20, 27; Vinc. 6. (Regg. 92, 97, 127, 193, 278.)
Cinoberroth ist es gefärbt an den Siegeln Trebn. 34; Leub. II. (Regg. 389, 80.)
. Aus natnrfarbenen Wachs bestehen die Siegel Kam. 3, 4, 5; Trebn. 3, 4, 5», 7, 8, », 10, 11, 12,
13, 20, 24, 25, 27, 34, 38, 40, 46, 50; Czarn. 3, 4; Vinc. 13*, 20, 24; Leub. 12, 14, 32, 33, 35, 40,
42. (Regg. 351, 352, 353; 92, 94, 56l k , 123, 124, 125, 127, 128, 129, 145, 193, 270, 272, 278, 389,
432, 439, 505, 375; 429, 430; 161, 325, 373; 93, 142, 251, 2C2, 150, 332, 343.)
Was die Befestigungsart anbetrifft, so hängt au Pergamentstreifen das Siegel der Urkunde
I,eub. 33 (Regg. 262); mit rother Seidenschnur itst daü Siegel befestigt an den Urkunden Trebn. 3, 50;
C««n>. 3, 4; Vinc. 13*, 24; I-eub. 14. (Regg. 92, 375; 420, 430; 161, 373; 142). — An roth-gelber
Seidenschnur Trebn. 46. (Regg. 123, 505.) — An gelber Schnur hängt das Siegel Vinc. 20.
(Regg. 325.) — An rothen Seidenfaden Leub. 35; Trobu. 5*. (Regg. 150, 5Gl b .) — An gclb-rolh grünen
Seidenfaden Trebn. 20, 27, 38, 40. (Regg. 193, 27S, 432, 434.) — An gelbrothen Seidenfaden Trebn. 4;
Leub. 1 1 (gellochten). Kam. 3, 5. (Regg. 94; 80; 351, 353.) — An gelb-grünen Seidenfaden Trebn. 84.
(Regg. 389.) — An gelb-weiss-blnuen Seidenfaden Leub. 12. (Regg. 343.) — An blau -roth -gelben
Schnuren Trebn. 24, 25. (Regg. 270, 272.) — An roth-braunen Seidenfaden Trebn. 10. (Regg. 127.)
— An roth-gelber offener Seide Trebn. 12. (Regg. 129.) — An blauem Zwirn Leub. 32. (Regg. 251.)
— An grauem gedrehten Hanfzwirn I<eub. 40. (Regg. 332.) . — An gelb-rother Plattlitze Trebn. 9, II,
13, 25. (Regg. 125, 128, 145, 272.) — An rother Plalllit/.e Trebn. 7. (Regg. 124.)
Die Plattlitze ist eine viereckig im Durchschnitt sich darstellende geklöppelte Schnur, die schon
ziemlich sicher als Indicium einer Fälschung dienen kann. Auch das Siegel nn blauem Zwirn ist sicher
falsch. Uebrigens sind die Siegel mit Ausnahme der Trebn. 3 und C sehr geschickt nachgeschnitten
und die Fälschungen" im einzelnen nachzuweisen ist bei den oft stark mitgenommenen Piecen meist
sehr schwierig. Herr Dr. Grotefend wird diese Fragen übrigens noch naher untersuchen und seine
Resultate später veröffentlichen.
') At>f>i'l>il<!ri Un BAarhinR: l>r«cripliolw» »iilln i.ihip iMtiaiitilliinini Kigillurtiin mrdii nrvi rrv lnl.iil;« Silriiaria rqirrtM, Vrnt. ISSI
Tnl. t. I, — Klont, ron Hrrhlau ^Irr.lmi 17s|| I tu [MUj, M'J. — MlMberg, «wlilcMr SM QlagU, T»f. III. I — Larho, FOnttn-
Mfcr, T.f. 7.
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Hedwig. — 1243. (II. 8.)
Das Siegel Trebn. 40 (Regg. 454. — 1234), hängt hu rollt gelben Seidenplattlitzen, das Leub. 40
(Regg. 332. — 1208) an Hanfzwirn, das dritte Exemplar ist Trebn. 55 (Regg. 590. — 1242) mit roth-
gelben Seidenfadcu befestigt und die Btldlläehe de« sonst gelben Wnchssiegels ist schwär/, und weiss
gelleckt. Umschrift: IIADKWIOIS DI (GRACIA) ZLE(SIE DVCIJS8A ')-
Heinrieb II. 1238—1241. (II. 9.) .
Die Umsehritt lautet: + : SIGILt UKNRICI. ITtll: DVCIS: ZLB8TB. Von diesem Siegel giebt
es' ein Exemplar (Heinrichau 1 — Regg. 542), das von den andren, wie schon Stand, Gründuugs-
buch von Heinrichau bemerkt, abweicht und zwar stehen ilie Blätter des Palmzweiges wqniger steil.
Dies ist mit rothen Seidenfaden befestigt. Die übrigen Siegel durften alle echt sein. Heinrichau 2 (an
roth-gelben Seidenfaden) Sagau 8 und Trebn. 4G (roth-gelbc Seidenschnur) Trebn. 51 (graue Seiden-
faden), Leub.- 36 (gedrehte Hanffaden), Leub. 40 (Hanffaden), Leub. 44 (Pergament). (Regg. 173; 743;
505, 561"; 28G, 332, 271.)
Anna. — 1265. (0. 10.)
Umschrift: + : ANNA: DI GRA: IVNIOR: ZLESIE: DVCISSA: Verdächtig konnte vielleicht sein daB
Siegel an Trebn. 55 (Regg 590. — 1242), das eine schwarze Bildfläche auf gelber Sehale zeigt. Dies
Siegel sowie die an den Urkunden Trebn. CG (Regg. 715). Ürüssau 2 (Regg. 580) hängen an roth-gelben
Seidenfaden, das Klarissinnen 5 (1257 Apr. 10) an rothen Seidenfaden; an der Urkunde Leub. 40
(Regg. 332) endlich ist es mit Hanfzwirn befestigt*).
Boleslaw. 1241—78. (IL 11.)
Von den Siegeln dieses Herzogs süid zwei Arten nachgewiesen. Heide haben das gleiche Bild
und unterscheiden sich nnr durch diu Umschrift. Die erste Gattung, anf der Tnf. II. Fig. 1 1 abgebildet,
hat die Umschrift: + 81 GILL VM: DOL8L — Ali DVCIS : 8LKS1K-.- und scheint das ältere bis 1244
gebräuchliche zu sein, da nach Dr. Grotefend's Annahme, der auch diese Untersuchung fortzuführen
beabsichtigt, die Siegel nn den Urkunden von 1244 und 1245 entweder verdächtig sind (Sag. 10, Trebn.
Gl), 61. — Regg. C40, 622, 629) oder gar entschieden falsc h scheinen (Leub. 76. — Regg. 028, go wie
die in spätere Zeit fallenden Urkunden Trebn. HO und 112). Auch von den früheren Abdrücken sind
nur die an den Urkunden Leub. 72, 73 (Regg. 607), Trebn. 56 (Regg. 591) ganz unverdächtig, die an
Trebn. 54, 35, 58 (Regg. 585, 590, 608) mehr oder weniger zu beanstanden. — Die zweite Gattung
hat "die Umschrift: + SIGILLVM: BOLKZL A — I: DVCIS : SLESIE .■ Die Siegel an den Urkunden
Leub. 75, 78, 80", 80 b (Regg. 017, 662, 702, 689) scheinen sämmtlich echt Nicht mehr zn erkennen
ist wegen Defectcn die Art, zu der die Siegel nn den Urkunden Grüss. 4; Heinr. 3; Naumb. 1 und 4
(Regg. 687; 654; 061, 689) gehören. — Es scheint, dass man nur den Namen herausgestochen und ein
neues Stück Metall eingesetzt hat, auf das die Corrcctur gravirt wurde. Wenigstens ist bei einigen
Siegeln, die jedoch erst nach 1250 gefertigt sind, an Stelle des I von Boleslui ein grosser Buckel, wohl
durch Herauslallen des eingesetzten Stückes entstanden. — An rothen Seidenfaden hängt Leub. 78,
Heinr. 3, (Regg. 662, 654), an gelb-rothen Sf. Leub. 73 und Trebn. 55 (Regg. 607, 590), an gelb grünen
Sf. Leub. 80» und 80'' (Regg. 698, 702), an roüVgrünen Sf. Naumb. 1 und 4 (Regg. 661, 689), an gelb-
roth-grünen gedrehten Sf. Leub. 72 (Regg. 607), an gelb-roth-grtin-weissen Sf. Trebn. 63 (Regg. 675),
an gelb -roth- grün -blauen Sf. Trebn. 60 (Regg. 622), an rothen seidenen und Hanffaden T,eub. 1b
(Regg. 617), an blossen Hanffaden Trebn. 56 und 61 (Regg. 591, 629), an gelber Seidenschnnr Trebn.
54 umi 58 (Regg. 585, 608), an gelb-rother Seidenschnur Gnissau 4 (Regg. 687), an schwarz- gelber
Cordel Naumb. 5 (Regg. 689), an Leincordel Sag. 10 (Reg. 640). Die letzteren beiden Exemplare sind
durch die Auwendung der viereckigen geklöppelten Schnüre etwas bedenklich.
>) Ltirh» NMMhllkr Bog 8 |« S . S. «) (»rc<-hcr ), Sfhlr» itipl. N-I>rn«undrr. (Hrr«l. 1774) I. rul Hfl XVII.
»
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y
8
Heinrich III. 1 241— 66. (TL 12, IX. 65. 66.)
Umschrift; + IIEKRICVS DEI GRACIA DVX ZI.ESIE:-: An gelb-weiss-roth-grüner geklöppelter
Litze Trebn. 63 (Regg. 675), an rotlien Seidenfaden Heinrichau 4 (Regg. 718)'). Auch die .Siegel
dieses Herzogs sind nuehgeinachl worden. An der Urkunde Trebn. 66 (Regg. 715), hängt das LX. 65
gezeichnet« Siegel mit roth-gelben Seideufäden befestigt. Umschrift: + II EI N Kl CVS: Dil: GRACIA:
DVX: SLE8IE Viel ungebchickter ist die zweite Fälschung (1251 in conv. Pauli — Trebn. 69), die
IX. 66 dargestellt ist. ML ein*r gelb-rotben Seideticordel, die an ihren Enden mit Troddeln verziert
sind befestigt, hat ea die Umschrift: + HENRICVS DR1 GRACIA DVX SUSIS. Die beiden Fälschun-
gen sind um so sicherer zu eonstatiren, als der Herzog sein Originalsiegel auch nach 1250 unverändert
an eine Me»ge Urkunden angehängt hat.
Conrad, Sohn Heinrich I., Herzog von Schlesien, erwählter Bischof von Passau. (II. 13.)
Umschrift: + CONRADVS DEI G RA rkctok KCCLE PATAVIENSIS . Das Exemplar Grüssau 4
hängt an gelb-rotben Seidensebnuren; die beiden andren Siegel Leub. 80» und 80'' (Regg. 68'j, 702) an
roth-gelben Seidenfaden, die an ihren Enden zusaminengeüochten sind. Tritt in den Laiensland zurück
und regiert das Herzogthum Glogau als
Conrad IL — 1M6. (H. 14, IX 67.)
DieB prächtig geschnittene und wohl erhaltene Siegel, welches er als Herzog führt, hängt an der
Urkunde Leub. 88 (1253, Dec. 13) mit gelber Flockseide befestigt und ist auch dadurch noch
interessant, das» es das erst« Herzogssiegel ist, welches mit einem Rücksiegel gestempelt ist. Die Um-
schrift des grossen Siegels lautet: + CONRADVS DEI GRA DVX ZLESIE ET FOLOMIB*), die des
Rücksiegeis: S. DVCIS CONRADI
Kaslllli* Herzog von Oppeln. 1211—1236. (in. 15.)
Umschrift: + (8IGILL)vm KAZIMIRI DVCIS FILII mesconis So auf dem besterhaltenen Exem-
plare Trebn. 28 (Regg. 284 — 1224), das an dicker rothseidener Schnur hängt. Auch das mit Pergament-
streifen angehängte Siegel Leub. 38 (Regg. 302) scheint echt, dagegen ist das Siegel an Leub. 87 (Regg. 207),
mit roth-gelben Seidenfaden befestigt, durch die braunrothe Farbe des Wachses sehr verdächtig.
Viola, Herzogin von Oppeln, mit ihren Söhnen Mesco und Wladislaw. (JH. 16.)
Umschrift: 4 SIGILLVH VIOI.K DVCI8SE. IN OPOLB, Das an der Urkunde Czarnovanz 3
(Regg. 429) mit rothon Seidenschnüren angehängte Siegel ist aus einer braunrothen Masse, ob aus
Wachs oder Matthe habe ich nicht untftrsuehen können. Ich mochte für die Echtheit dieses Exemplars
nicht einstehen. Ein andres Exemplar des Domarchivs KK. 28 (Reg. 467) habe ich nicht sehen können.
ÜBBCO, Herzog von Oppeln. — 1246. (III. 17—19.)
Das einzige echte Siegel des Herzogs habe ich nach dem sehr dufecten Exemplar des Domarchives
KK. 29 (Regg. 531) gezeichnet. Es ist mit Pergamentstreifen angehängt und hat die Umschrift:
4- BIOILL(VH) ME8EC(ONIS D)VCI(S DE 0)POL. Gefälscht ist dies Siegel (III. 18) an den Urkun-
den des Ncisser Kreuzstiftes 2, S, 5 (Rogg. 598 und 1251 — an gelber Flockseide, an gedrehten und
ungedrehten gelben Seidenfaden).
Dagegen scheint wiederum echt das Ruitersiegel des Mesco (III. 19) an einer Urkunde des Dom-
Awhives von 1245 (AA. 27 — Regg: 627) mit gelben Seidenschnüren angehängt. Umschrift:
(4- 8 MESE)CONIS DVCIS DE OPOL:
WladLslaw von Oppeln. — 1288. (in. 20.) •
Umschrift: 4 SIGILI.VM DVCIS WI.ODIZI.AI oppol. An gelben Seidenfaden hängend (Vinc.
38 — Regg. 648 — 1247).
i)Klo..a ». O. I.in p.g 4M. «) Abgrt. I*i Mlnskc«. ,v a. U. T.r IV. I.
*
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ZolMmlaw. (m. 21.)
Der Sohn des mährischen Przemyaliden DipoUl Ol. und der
Tochter, Heinrich I. Adelheid, führte daa auf dein nebenstehenden
Holzschnitt dargestellte Wappen, den Löwen als Praetendent
der böhmischen Herrschaft, den Adler als Zeichen seiner Ab-
stammung ans schlesischem FürstengeblüL Nur ein Exemplar
diesen Siegels ist erhalten, an der Urkunde Leub. 41 vom
11. Mai 1228 (Regg. 334) mit Hanffadeu befestigt, hängend, und
dies eine ist in so desolatem Zustande, zerbrochen und abge-
schiefert, das» bei der ersten Aufnahrae mir die charakteristischen
Löwenpranken entgingen und ich annahm, da auch der Löwen-
kopf dem des Adlers fast völlig gleicht, dass hier ein Doppel-
adler dargestellt sei. Herr Dr. Grotefend machte mich zu spät,
als schon die Tafel gedruckt war, auf den Irrthum aufmerksam, den ich nun, so weit e« möglich ist, durch
diesen Holzschnitt ausgleichen will. Umschrift: (+ S)IGILV ZEDE(SLA)WI (DVCIS) IN BOEMI(A).
II. Breslauer Bischöfe.
Siroslaw. 1170-98. (IV. 22, 23.)
Das Original seines Siegels ist nur in einem Exemplare von 118!) im Grossprioratsnrchive der
Malteser zu Prag (Regg- 55) erhalten und nach einer Zeichnung des Herrn Wenzel Leszer Taf. IV. 18.
abgebildet. Es ist zur Hälfte defect und bangt an einem Pergamentstreifen. Umschrift: + ...w)itATlZ
(LAVI)BNSIS ECCLIE EPI.
Ein Fnlsificat in rothem Wachs findet sich an der Lenbuser Urkunde No. 4 (Regg. 47 — Taf.
IV. 23'). Es hängt an gelb-roth-grtinen Seidenfaden. Umschrift: + SICILI V ZIKISLAI WRATIZ-
LAVIENSIS. EPI
Von JarOSlailB 1198— 1201, ist kein Siegel erhalten.
Cyprian. 1201— 1206. (TV- 24.)
Das Originalsiegcl vou 1203, das im Grossprioratsarcbive zu Prag-bewahrt wird (Regg. 8ü),
konnte ich aus den in der Vorrede dargelegten Gründen bisher nicht erhalten. Die im Bresl. Staatsarchive
vorhandenen Siegel dieses Bischofs sind unecht. Das eine von 1202(Leub. 10 — Regg. 77) ist aus luemiig-
rothem Wachse und hängt an violet und weissen geflochtenen Seidenfaden. Die beiden andren, 1203
Apr. 6 und Jan. 28 (Trebn. 2 und 3 — Regg. 91, 92) sind gleichfalls mennigrntb und hangen an rothen
Seidenschnüren. Es scheint, dass man echte Schüsseln genommen hat, die allen gelbseidcncti Schnüre,
von denen noch Reste vorhanden sind, abschnitt, die rothen Schnüre durchzog und auf die erweichte
Vorderseite den falschen Stempel aufdrückte. Dieselbe Fälschung von 1204 (Vinc. C — Regg. 97)
Umschrift: + siGlLt. CIPKIANI. WKATIZt BPI
Laurentius. 1206—32. (IV. 25—29.)
Verdächtig ja sicher falsch ist das Siegel Taf. IV. 2C. Daa Exemplar von 1208 (Trebn. 10 —
Regg. 127) ist mennigroth und hängt an roth und gelben Seidenfaden, das von 1231 (Leab. 14 —
Regg. 142) ist zwar aus gelbem Wachs, hängt dagegen an blauer gedrehter Flockseidensehmir.
Umschrift: SIGILL: LA VItENTII: VUATIZLAV1EN8IS EPI: (Eine .Fälschung gleichzeitig mit der des
Siroslaug.)
') Bll.cl,i., R , VrVmitn <lo« KIn.tcr l.ruh.i. TW II.
a
10
Zweifelbafter erscheint üb ol> IV. 25 absolut als Fälschung anzusehen ist, da ©in Exemplar dieser
Gattung von 1226 (Dom. 3» — Regg. :i()8) in gewöhnlichem Wachs ausgeprägt und an rothseidner
Schnur hängend (leider zerbrochen) echt sein dürfte. Auch das Siegel von 1209 (Leub. 13* 1 ) an rolher
Flockseidensehnur hängend, scheint unverdächtig. Dagegen sind vier von demselben Typar gefertigte
Abdrucke von 1208, 1210 und zwei von 1212 (Trebn. 12, Kam. 1, Trebn. 14, Sandst, 1 — Rcgg. 129,
138, 150, 148) entschieden unecht. Alle vier sind auf Pergament gesiegelt; das Pergament ist am
Rande scharf beschnitten und in die fertige Waehsschaale kineingeklebL Das Wachs der ersten drei
Fnlsiticate ist gelb, resp. weisslich; bei dem letztgenannten Siegel dagegen ist die Schaale roth, das
Siegel selbst bolnsroth. Zur Befestigung dienen bei Trebn. 12 grüne Seidenfaden, bei Kam. I ' und
Sandst. 1 rotheeidene Schnur, bei Trebn. 14 gelbseidenc Schnur. Umschrift: + SLAVREN(CII)
WRATI8LAVIEN8IS ETI.
Gegen den Stempel IV. 27 wird auch schwerlich etwas einzuwenden sein, wenn auch die Form der
C'asula sehr auffällig ist. Und. in der That scheint Kam. 2 (Regg. 171), an Pergamentstreifen hangend,
Leub. 19 (Regg. 178) an roth und gelben zusammen gedrehten Seidenfaden, echt. Dagegen ial zu bean-
standen Leub. 17 (Regg. 106) wegen der rothen zusammengeüoehtenen Seidenfaden, Lcub. 20 (Rcgg. 199)
weil rothe Seidenfaden mit grauem Hanfzwim zusammengedreht sind. Leub. IG*- (Regg. 157) da rotli
in schwarze Schüssel gesiegelt ist (rothe Scidcnfaden), Trebn. 15 (Regg. 160), schwarz auf gelbe Schüssel
gesiegelt an rothseidner Schnur, endlich Leub. 21 (Regg. 199), da es in merinigrothem Wachs aus-
gedrückt ist, Umschrift: + SIGILt LAVRENCII. WIIATIZLAVIKNSIS, En.
Für die Echtheit des Stempels von No. 29 (Leub. 38; Dom'mie. 3»; Keisse Colleg. 1. — Regg. 302,
305, 316) dürfte einzustehen sein. An der erstgenannten Urkunde ist es mit Pergamentstreifen, an der
zweiten mit rother Seidenschnur, an der dritten mit roth-gelben Seidenfäden befestigt. 1216. 1217.
Umschrift: + SIGILLV LAVKENTII WRATISLAVIEN Fl'I
Unzweifelhaft echt dagegen ist «las grosse Siegel No. 28 von 1 2 1 9, 1 220, 1 22 1 , 1 223, 1 226 (Trebn. 2 1 ,
Leub. 30, heil. Geist im Stadt-Arch. Trebn. 22. - Regg. 216, 225, 246, 269) ferner Czarnownnz 1 u. 2*
Dom. 5», Sag. 0 (Regg. 260, 258, 309, 294). Sic hängen an rother Seidenschnur, an PergamenUlreifen,
an gelber Seidenschnnr, an rolhen Schnüren. Umschrift: sifilLt l.AVRENTIi WRATIZLAVlKNSis f. PI.
Der Stempel No. 30 ist jedenfalls echt, wenn auch mehrere Abdrücke desselben einer späteren
Zeit angehören und gefälscht erscheinen. Das gilt zunächst von dein Exemplar von 1235 (Leub. 67. —
Regg. 479); die Urkunde an sich ist verdächtig und die mennigrollie Farbe des Siegels wie die roth-
gelb-violetten Seidenfaden, an denen es hängt, machen seine Unechtheit noch wahrscheinlicher.
Ebenso verdächtig ist das Siegel an der Urkunde von 1234 (Vinc. 29 — Regg. 023); bolusrolh, und
an der Trebn. 55 (Regg. 590), bolusrolh in weisser Schaale, ersteres an rolher Sei.lenBchnur, letzteres
an gelb-rothen Seidenfäden hängend. Ebenso ungewöhnlich ist die Urkunde Trebn. 43 besiegelt: es
hängt an roth-grünen Seidenfäden und ist in weisse Schüssel roth gesiegelt (Regg. 496). Echt dagegen
sind die Siegel an den Urkunden Trebn. 42, 48, 53; Vinc. 38 (Regg. 488, 546, 648; Sag. 9 (p. 240);
Bisth. Regg. p. 33; Neisser Kreuzstift 2, 3 (Regg. 598); die vier ersten an Pergamentstreifen, die ande-
ren an rothen SeidenBchnüren hängend. Umschrift: S. TIloME DI OHA W|RAT ISLAVI EN EPI.
Eine eigentümlich naive Fälschung ist an der Urkunde des Neisser Kreuzstiftes 5 zu constatiren:
man hat da einfach statt des Siegels Thomas L «las von Thomas II. angebfingt.
Das gewöhnlich vom Bischof Thomas benutzte Typar scheint das eben besprochene (30) gewesen
/.u sein. Neben diesem kommen jedoch noch zwei abweichende, doch jedenfalls echte Formen vor, die
ich auf Taf. IX. 08, 09 abgebildet halte. Das grössere der beiden Siegel (69) kommt nur einmal an
einer Urkunde von 1241 (Vinc. 34. — Regg. 623) vor, hängt an Pergamentstreifen und entspricht in
seinem gnnzen Charakter dem grossen Siegel des Laurentius (28). Das andere Siegel (08) kommt
I. 1232-08. (IV. 30. IX. 68. 69.)
11
zweimal 1249 an den Urkunden Kanienz 8 und 9 vor (Regg. G8K), beide Male in weisses Wachs aus-
gedruckt und an gelbviolet-grünen Seideufaden hängend. Da* erstgenannte Siegel hat die Umschrift:
♦ SIOILt. TUOME WIKATIZLAVIE. KPI, das audrO; + S TltOMK DI G RA W|RATIZLAYIEN KIM.
TIT. Domkapitel zu Breslau.
Die Form des Siegeh, unter No. 31 dargestellt, ist unzweifelhaft die älteste unter den vorhandenen
Kapitels-Siegeln, doch ist die Echtheit des Typars keineswegs sicher gestellt. An der Urkunde Trebn. 2
(Regg. 90) kommt es mit dem unzweifelhaft falschen Siegel des Cyprian gemeinsam vor, ist jedoch in
seinem ganzen Habitus unverdächtig (gelbes Waclis, roth-gelbe Seidenfaden); das zweite Mal hängt es
an einer gefälschten Urkunde Trebn. 3 (Regg. 02) und ist schon durch die Farbe des Wachses, mennig-
rolh, als Falsitlcat gekennzeichnet. Umschrift: + S. CAPITVM KCl SCI IOHIS BAI'.
Die zweite Forni (32) kommt' am häutigsten vor. Verdächtig ist die Echtheit von den Siegeln der
Urkunden Trebn. 10 (Regg. 127 — mennigrotbes Wachs, rotb-giüne Seidenfaden), Trebn. 14 (Regg.
140 — gelbe dicke Schaale, rothe Seideufaden), Sandst. 1 (Regg. 148 — naturfarbenes Wachs aber mit
Mennig uberzogen, rotbe Seidenschnur), Vincenz. 29 und 30 (Regg. 440 — bolusroth, das erste an
rother Seidenschnur, das andere an Pergameutstrcifeu), Kamenz 3 (Regg. 3M — weissen Wachs auf
Pergament gesiegelt und in eine Schaale geklebt), Leub. IG* (Regg. 157 — rotb in schwarzer Schussel,
rothe Seidenfaden), I-eub. 21 (Regg. 199 — mennigroth an roth-gelben Seidenfaden), l.eub. G7 (Regg.
479 — mennigroth an roth-gelb-violetten Seidenfaden). Auch gegen die Echtheit an Sag. G (Regg. 294)
dürfte einzuwenden sein, dass es zwar der Wachsfarbe nach unverdächtig scheint, dagegen mit rothen
gedrehten Seidenfaden befestigt ist, während das Rischofssiegel an einem Pergamentstreifen hängt.
Sind diese Siegel sämmtlich mit einem nachgemuchten Stempel gefertigt, so muss man gestehen, dass
dieser vortrefflich geschnitten war, da es mir nicht gelungen ist Abweichungen vom Originaltypar zu
constatiren. Wir sind hier genothigt anzunehmen, dass entweder das echte Petschaft den Falschem
zur Hand war — und das ist doch schwer zu glauben — oder dass die Nachahmung desselben auf
mechanischem Wege erfolgt ist. Vielleicht sind auch wirklich echte Siegel, die dann durch die Natur-
farbe des Wachses schon gekennzeichnet wären, theilweis durchgesägt und an neue Schnüre wiederum
durch Ankneten von Wachs auf der Rückseite verwendet worden.
Wirklich echt dagegen sind die an folgenden Urkunden hängenden Capitel-Siegel Trebn. 22, 23
(Uegg. 2C9, 22G — beide an roth-gelben Seidenschnuren), Trebn. 43 (Regg. 406 — rolh-grtine Suiden-
Taden), Czarnowanz 1 u. 2'(Regg. 2GG, 2G0 — rothe Seidenschnuren), Vinc. IG (Regg. 218 — dicke rothe
Seidenschnuren), Dom. 5* (Regg. 309 - gelbe Seidenfäden). Die Umschrift lautet: + SIGL CAPITYLL
SCI. -)• IOHANNIS. BAPTISTE
Das neue schöne Capitel-Siegel (Taf. IX. 70), welches die Taufe Christi im Jordan darstellt, und
das dann bis tief in's 14. Jahrhundert hinein gebraucht wird, finde! sich zuerst an den beiden Camcnzer
Urkunden 8 und 9 vom Jahre 1249 (Regg. G88). Es hängt an grün-gelb-violetten Seidehfaden und hat
die Umschrift: + 9: CAPITVLI WRATIZLAVIEN ECCLE SCI I01IIS.')-
IV. Siegel von Geistlichen.
0plZ0, Abt von Messano, pftpttlicher Legat in Polen, hat sein Siegel (Tar. V. 33) an die Urkunde
Vinc. 36 (Regg. GH) angehängt. Es ist in grünes Wachs ausgedrückt und mit weiss-gelben Sehlen-
faden befestigt. Umschrift: + s: obizonis abbib DK mkzako.
■) BBtohilf, Daser, »utbent. SM. T.f. II. IJ.
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12
Jacob VOIl TrOJCS, Archidiacon von Lüttich, päpstlicher Legal, ftihrt da» schön geschnittene
Siegel, das ich Tal'. V. 34 abgebildet habe. Es im an drei Kameuzer Urkunden (6, 7 und 10 — Regg.
683, 094) mit gelben Seidenachnuren angehängt und in mennigrothcm Wachs ausgeprägt. Umschrift:
+ S IACOBI DE TCIS (Trecis) ARCHID J.EODIEN DNI PP CAPELLI.
BartholoniaeilH, Gustos des Breslauer Domstiftes. Sein Siegel (35) hangt, mit Pergamentetreifen
befestigt, an einer Urkunde von 1216 (Kam. 2 — Regg. 171). Umschrift: + S BAR CVBTOD WRA-
TISLAVIEN.
KgtdlUS hat an die eben genannte Urkunde sein Siegel gebangt, das die Umschrift zeigt:
+ S EOIDII ARCHTCIDIACONI (Abb. 36 — Kam. 2 — Regg. 171). Drei Jahre später siegelt er die
Urkunde Vinc. l.'> (Regg. 217), int jedoch mittlerweile Scholasticus geworden. Da er nicht ein neues
Siegel anfertigen lassen wollte, liess er die Stelle der Umschrift mit dem Titel Archidiaconi heraus-
schneiden und in die so entstandene Vertiefung seinen neuen Titel eingraviren. Dadurch steht nun im
Abdruck dieser Theil der Legende wohl eine Linie höher. Ich habe versucht diese merkwürdige
Erscheinung in der Zeichnung Taf. V. 37 deutlich zu raachen. Die neue Umschrift lautet nun:
+ S EGIDII SCOLASTICI VV Heide Siegel hängen an Pergamentetreifen.
Victor, Decan des Breslauer Domstiftes. Dies Siegel (V. 38) mit der Umschrift: + 8 IG IL
DEC AM VICT hangt mit gelh-roth-grünen /.usammengedrehten Seidenschnuren befestigt an der Urkunde
Vinc. 17 (Regg. 215).
Petrus, Probst von «Jlogau und Canonicus von Breslau, hat sein Siegel (V. 39) an die eben
genannte Urkunde gehängt. Es ist mit weisser Leinenlitze befestigt und hat die Umschrift: -f SIGlLt
PETRI GLOGAVIEN PREPOSITI + ET CANONICI WRATIZLAVIKN.
Egldill», Scolasticus zu Breslau. Sein Siegel (VI. 40) hängt an der Urkunde Vinc. 12 von 1228
(Regg. 327). Sollte der Egidrus mit dem oben genannten identisch sein, so niusste sich derselbe doch
entschlossen haben, ein neues Siegel 6ich stechen zu lassen. Es hängt an Pergamentstreifen und hat
die Umschrift: + (S)MAGRI EGIDII SCOLASTICI W
Die folgenden sechs Siegel hängen an einer Leubuser Urkunde von 1235, No. 67 (Regg. 47!)). Die
meisten derselben sind verdächtig, wie schon in den Regg. a. a. O. dargetban ist
Laurentius, Custos. (VI. 41.) Grünes Wachs, roth- gelbe Seidenfaden. Umschrift:
+ (8 LA)VBENCII CVSTOÜIS WRATIZLAVIEN.
.Uogtl&law, Scolasticus (VI. 42.) Grüne» Wachs, roth -gelbe Seidenfaden. Umschrift:
+ S BOSCOLASTICt WRATIZLAVIEN
Der Cantor Crlsanu». (VI. 43.) Gelbes Wachs, roth-gelbe Seidenfaden. Umschrift: + s CAN-
TORIS W tt ATIZLAS
Petrus, Probst (VI. 44.) Mennigrothes Wachs, gelb - rothe Seidenfaden. Umschrift:
+ S: PETRI: PREPOSITI: WRATIZL (Leider ist auf der Tarel ein Fehler; die Inschrift musa lauten
wie sie hier gegeben ist.)
BcnlCUS, Decanus (VI. 45.) Mennigrothes Wachs, roth-gelbe Seidenfaden. Umschrift:
+ SIßILL DECANI WRATIZL AVIENSIS Q l BENICVS VOCA' (imi Benicus VOCatur).
>'azlaw, Archidiaconus (VI. 47.) Mennigrothes Wachs, roth - gelbe Seidenfaden. Umschrift:
+ S. NAZLAY WRAT ARCHIDIACONI.
Heinrich von UlllII, Canonicus, hängt 1229 sein Siegel (VI. 4G) an die Urkunde I^ub. 40
(Regg. 343). Es ist mit HanfTaden befestigt und zeigt ilie Umschrift: + HEINRICI + DE WLAN.
Regifialdus, Archidiaconus in Oppeln, besiegelt 1234 die Urkunden Vinc. 29 und Vinc. 30
(Kegg. 440). Beide Siegel sind nu6 rothem Wachs gefertigt, das erslere hängt an rothen Seidenfaden,
das andere an Pergamentetreifen (VI. 48). Umschrift: + s magri reginaldi arcuid 8CE CRVCI8
I OPOL
Das Siegel des Probstes der Maria-Magdalenerinnen (VI. 4!1) ist so interessant, dass ich es, wenn
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es auch nicht, streng genommen, zu den Bchlesischen au zählen ist, mit aufgenommen habe. Es ist
aiiB feinem mennigrothem Wachs und hängt an Hanfzwirn. Umschrift: + s PFOIITI ORDIS
M MAO (DA LENK IN GjE(K)m A N I A (Sigillmn prepositi ordinis Marie Magdalene in Germania). Es
kommt nur ander Urkunde Naumburg 2 (Regg. G68) vor.
V. Klostorsiegel.
Das älteste Siegel der Praemonst i il< u i - Abtei ZU 8. Yincenz auf dem Elbing bei Breslau
von 1204 ist Taf. VII. 50 und 51 dargestellt. Es hängt an Hannaden und zeigt auf der vorderen Seite
den heiligen Vincenz mit der sehr verwischten Inschrift: II., 8 V(IN)CKNC(II) Auf der Rückseite (51)
ist das Bild des Abtes aufgedrückt mit der Umschrift: + GKRA(RD)VS Es ist dies das erste und
älteste Rücksiegel, das in Schlesien in diesem Zeiträume vorkommt. (Vinc. 7 — Regg. 1)8.)
Das spätere Klostersiegel (MI. 53) von 1248 stellt die heilige Jungfrau, mit dem Kinde thronend,
dar. Umschrift: (+ S)ICILLVM CEN(OBII SA)NCTI VINTII. Hängt an Pergamentstreifen (Vinc. 39
- Regg. 669).
An derselben Urkunde hängt, mit Pergamentstreifen befestigt, das Siegel des Abtes jenes Vinccnz-
klostera. Umschrift: + 8 ADDIS ECCtE (SANCTI V)INCENCII.
Von den Siegeln des Klosters der regulirten Chorherrn zu 8. Maria auf dem Sande in Breslau
(Monasterium B. M. V. in Arena) sind zwei erhalten. Das ältere (VII. 54) von 1220 ist an der Urkunde
Sandst. 2 (Regg. 230) erhalten, es hängt an rother Seidonschnur und trägt die Inschrift: -f- S: BCOLISIBi
BEATE + MARIE: DE WRATI8LV Weniger schön ist das zweite Siegel von 1249 (VII. 55); es hängt mit
grünen Seidenfaden an der Urkunde Kam. 10 (Regg. 649). Umschrift: + sigillvm. ECCLTe sce.
MARIE IN WRATZLAV.
Das älteste Abtssiegel (IX. 71) von 1220 ist nur fragmentarisch erhalten. Es hängt an rother
Seidenschnur und zeigt die Umschrift: 8 A D WRATI8LA
Etwas später 1226 kommt das Siegel des Abtes Yitotdaus vor (VII. 56), Es ist mit Pergament-
streifen angehängt und hat dieUmschrift: + s. VlTOZLA(I ) AB(B.S). MARIE (Stadt-Archiv — H. Geist
— Korn, Brosl. Urkdb. 4).
D«s jüngste und schönste Siegel (VII. 57) ist das von 1249 (Kam. 10 — Regg- 649) an gelben
Seidenfaden hängend. Umschrift: + 8 AD ATIS 8CE MARIE YRATISt.AV.
Das Stiflsslfgcl der Cistcrclcnserlnnen zu Trebnitz ist Taf. vm. 59 abgebildet. Das erste
Mal hängt es an einer durchaus als falsch zu bezeichnenden U /künde von 1211, Trebn. 13 (Regg. 145)
und ist schon, da es aus rolhem Wachs besteht und an gelben geflochtenen Bändern hängt, als
Falsificat charaklerisirt. Weniger würde gegen das an Trebn. 14 (Regg. 149— 1212) einzuwenden
sein, da die Bcfcstigungsart (Pergamentstreifen) und die Farbe unverdächtig erscheinen, doch ist die
ganze Urkunde zu beanstanden und daher auch wohl anzunehmen, dass dies Siegel später angehängt
ist. Echt dagegen ist sicher das Siegel von 1234 (Trebn. 38 — Regg. 432) an gelb-rolhen Seidenfaden
hängend. In diese Zeit scheint der Schnitt des Siegels zu fallen. Doch sind die in demselben Jahre mit
ihm beglaubigten Urkunden Trebn. 39 und 40 (Regg. 433, 434) sicher falsch, wie denn auch bei dem
ersten die Bcfcstigungsart durch blau-graue Hanlfaden, bei dem andren die rothe Farbe und die
gelb-grauen Baumwollenraden höchst auffallend sind.
Von den Aebüsslnnon-Slegeln aus Tröbnitz besitzen wir mir eins, das an derUrkunde Trebn. 3s
(Kegg. 432) mit Hanffaden angehängt ist. Umschrift: + S ABBATISSE DE TREB(NITIA).
Von LetlbllSer Convent-Slegeln W keins aus jener frühen Zeit erhalten geblieben. Wir ken-
nen nur zwei Abt-Siegel, das eine von 1220 (Leub. 30 — Regg. 225) mit der Umschrift: + SIG1L1.
ABATIS DE LVBENfl. (VIII. 61), das andere von 1226 (Heil. Geist [Stadt- Arch.] - vgl. Korn,
Breslauer Urkundenbuch No. 4), das die Umschrift hat de l.VBENS. (VIII. 60.) Beide hängen an
Pergamentstreiren und sind unzweifelhaft echt.
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VI. Laiensiegel.
Ausser den schon besprochenen von lürstlichen Personen geführten Siegeln sind nur wenige erhal-
ten. Das filtere Siegel des Grafen Emmeram nitlä, das an zwei Urkunden des Prager Mal teter«
Grosspriorats- Archiv (Regg. 524, 525) von 1239 hängt, habe ich, wie ich schon in der Vorrede be-
merkte, nicht erlangen können
Das Siegel des JatlUH, Sohn den Jarachius, ist VIII. IV2 dargesteUt. Es hängt mit Pergament-
streif'en befestigt an der Urkunde Kam. 2 (121H — Regg. 171) und hat die Umschrift: -f 81 GILL. IAN1
FILII. IABACIIII. Wir sehen den Ritter auf einem Lehnsessel sitzen und in einem aufgeschlagenen,
auf einem Pult« liegenden Buche lesen. Die Buchstaben BEAT sind in dem Buche deutlich zu erkennen,
und wir ersehen daraus, das« dasselbe ein Psalterium ist, da bekanntlich der erste Psalm mit den
Worten ,,btat(u» rir ijui mm alriit ffr.)" beginnt.
Von den Siegeln des ZuKWlnilS, Kastellans von Oppeln, sind drei verschiedene Exemplare erhal-
ten. Das kleinere Siegel in Schildform (VIII. CS) benutzt 1236 zur Uesiegelung einer Urkunde, die
jetzt im Archiv »loa Breslauer Domkapitels (DD 50 — Regg. 482") bewahrt wird. Es hängt an gelben
Seidenfaden, zeigt im Wappenfelde «inen aufrecht stehenden, zum Kampfe geschickten Löwen und hat
die Umschrift: (+ S)IG1LLVM (ZliK)OZLA(I). Das grössere Siegel in Schildform (VIII. G4), 4as an
einer anderen Urkunde des Donmrchivs hangt (DD. 50 — Regg. 4GS), halte ich gleichfalls für echt.
Es ist mit roth-gclb -grünen Seidentnden befestigt; das Wappenbild ist gleich und die Umschrift:
+ 8IG1LLV(M) Z(l))ROZLAI nur vollständiger erhalten. Seine Wittwe (S. relicta Zbroslai) besiegelt
endlieh 1259 eine Urkunde (Trebn. 90) mit dem Petschaft ihres Gemahls. Das Siegel ist oval; das
Wappenbild zeigt unverkennbar die Gestalt eines Löwen, während das der vorgenannten Exemplare
mehr einem Drachen ähneln; die Umschrift lautet: + S COMITIS. SBOSZLAIo DE ZWELCII. Das
Sigill ist verkehrt mit brauner dünner Seidenschnur angehängt; die Befestigung überhaupt nicht recht
in Ordnung.
Endlich habe ich noch ein Siegel abgebildet, IX. 72, dessen Umschrift durchaus defect ist:
8. stejmiani de V LNO (WUoo — Lafcn Y) und auch nicht iH der Urkunde Sagan 6 (Regg. 294) sich
ergänzen lässt, da weder unter den Ausstellern noch unter den Zeugen ein Stephanus vorkommt. Auf-
fällig ist auch, dass während Bisehof Laurentius ausdrücklich bezeugt, <lass er die Urkunde durch
Anhängen seines Siegelt« und des vom Domkapitel beglaubigt, dies Siegel an der Seite mit rothen offnen
Seidensehnüren angehängt ist.
Bis zur Mitte des dreizehnten Jahrhunderts ist unter den schlesischen Siegeln ein mit künstlerischem
Verständniss angelegtes mit gediegener Technik ausgeführtes Stück nur verhftltnissmässig selten aufzu-
finden, von jener Zeit an treffen wir dagegen häufig auf interessante Siegel; die Reilersiegel werden
gebräuchlicher, die Siegel der Bisehofe und ihrer Uleriker reicher ausgestaltet, die Klostersiegel gewin-
nen au Schönheit, endlich kommen «lann eine Menge von Laiensiegeln meist adligen Uieils noch leben-
den theils bereits erloschenen Familien angehörig in ziemlicher Menge vor, schon durch die heraldische
Behandlung oft vom grössten Interesse. Bs ist sehr zu bedauern, dass diese Arbeit abgebrochen wer-
den musste, und nicht weiter fortgeführt werden konnte. Wenn der zweite Band der Regesten der Oef-
fentlichkeit wird übergeben werden, dann wird die Notwendigkeit, die hier begonnene Arbeit weiter
zu führen, wohl auch anerkannt werden, und wir können nur wünschen, dass diese Forlsetzung dann
durch eine so erfolgreiche Unterstützung ermöglicht wird, wie dieselbe dieser Arbeit zu Theil geworden
ist, indem ein Mann, der wie Wenige berufen, ein derartiges Werk selbst auszuführen, in diesem Falle .
durch Rath und Thal die Puhlieirung nnsrer Siegel zu fördern sich genügen Hess.
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